Betreuungsvereinbarung
Betreuungsvereinbarung
Hundebetreuung Kraft
Diese Vereinbarung regelt die wesentlichen Rahmenbedingungen der Betreuung
zwischen Hundebetreuung Kraft (nachfolgend „Betreuer“) und dem Hundehalter
(nachfolgend „Halter“). Sie ergänzt die Angaben auf www.kraft-huta.de und wird
vom Halter vor der ersten Betreuung zur Kenntnis genommen und unterschrieben.
1. Kontaktdaten des Halters
Name
Name des Hundes
2. Voraussetzungen für die Aufnahme
Der Betreuer nimmt ausschließlich sozialverträgliche, stubenreine Hunde
auf, die sich problemlos anleinen lassen und Menschen sowie anderen
Hunden gegenüber aufgeschlossen sind. Der Halter versichert
wahrheitsgemäß, dass keine Aggressivität gegenüber Menschen oder
Hunden, keine unkontrollierte Markierneigung und keine sonstigen
erheblichen Verhaltensauffälligkeiten bestehen. Bekannte Besonderheiten
(Krankheiten, Medikamente, Unverträglichkeiten mit anderen Hunden etc.)
sind vor Betreuungsbeginn vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Werden solche Angaben verschwiegen oder falsch gemacht, haftet der
Halter für alle daraus entstehenden Schäden.
Eine gültige Hundehaftpflichtversicherung wird vom Halter zugesichert.
3. Kennenlerntermin
Der Kennenlerntermin ist kostenlos. Eine Absage muss mindestens 48
Stunden vorher erfolgen. Bei kürzerfristiger Absage oder Nichterscheinen
wird eine Ausfallpauschale von 20 Euro fällig.
4. Tagesbetreuung
Bei der regulären Tagesbetreuung (ca. 8:00 bis 17:00 Uhr, ohne
Übernachtung) ist eine Absage flexibel und grundsätzlich auch am selben
Tag möglich. Um die Planung zu erleichtern, wird um eine Absage möglichst
bis zum Vorabend gebeten. Es fällt hierfür keine Stornogebühr an.
5. Urlaubs- und Übernachtungsbetreuung
Bei einer Urlaubs- bzw. Betreuung mit Übernachtung ist eine Absage bis
spätestens 14 Tage vor Betreuungsbeginn kostenlos möglich.
Bei kürzerfristiger Absage oder Nichterscheinen (No-Show) werden die
reservierten und nicht mehr anderweitig vergebenen Tage zum regulären
Tagessatz (30 Euro pro Hund bzw. 50 Euro für zwei Hunde) in Rechnung
gestellt. Gelingt es dem Betreuer, die freigewordenen Tage ganz oder
teilweise erneut zu vergeben, wird der hieraus erzielte Erlös auf die
Ausfallrechnung angerechnet; es wird also nur die tatsächlich entstandene
Differenz berechnet.
Zählweise der Betreuungstage: Ein Betreuungstag umfasst die
Übernachtung und läuft bis 9:00 Uhr des Folgetages. Wird der Hund bis
9:00 Uhr abgeholt, wird nur dieser eine Tag berechnet. Erfolgt die
Abholung nach 9:00 Uhr, beginnt bereits der nächste Betreuungstag und
wird vollständig in Rechnung gestellt.
6. Zahlung
Die Zahlung kann nach Wahl des Halters bar bei Bringen oder Abholung
des Hundes oder digital (z. B. PayPal, Apple Pay, SumUp - Zahlungslink)
sowie per Banküberweisung erfolgen. Der Zahlungseingang muss
spätestens 2 Tage nach Ende der Betreuung erfolgen.
Die aktuellen Tagessätze sind auf www.kraft-huta.de einsehbar (Stand bei
Vertragsschluss: 30 Euro pro Tag für einen Hund, 50 Euro pro Tag für zwei
Hunde, jeweils inklusive Übernachtung).
7. Verhalten des Hundes während der Betreuung / Reinigungspauschale
Gelegentliche, im Rahmen der Eingewöhnung übliche Vorfälle (z. B. ein
Versehen beim Stubenreinsein, einmaliges Erbrechen) werden nicht in
Rechnung gestellt.
Kommt es hingegen zu einer außergewöhnlichen Verschmutzung (z. B.
wiederholtes, krankheitsbedingtes Erbrechen über mehrere Tage,
exzessives Markieren) oder zeigt der Hund entgegen den Angaben des
Halters erhebliche Aggressivität oder eine massive Verhaltensauffälligkeit
gegenüber anderen Hunden oder Menschen, ist der Betreuer berechtigt,
eine angemessene Reinigungs- bzw. Aufwandspauschale in Rechnung zu
stellen.
8. Haftung zwischen betreuten Hunden
Die betreuten Hunde leben und spielen gemeinschaftlich im Haus und
Garten. Kommt es zwischen den betreuten Hunden zu Beissvorfällen oder
zu einer ungewollten Deckung durch einen nicht kastrierten Rüden bzw.
einer läufigen Hündin, sind die jeweiligen Halter der beteiligten Hunde
untereinander für Schadensregulierung über ihre jeweilige
Hundehaftpflichtversicherung zuständig. Der Betreuer beaufsichtigt die
Hunde nach bestem Wissen, kann jedoch keine lückenlose
Einzelüberwachung jedes Hundes zu jedem Zeitpunkt gewährleisten und
übernimmt insoweit keine Haftung.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleiben die
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
